SAMSTAG GEÖFFNET
Samstag geöffnet Sie sind in der Woche voll im Alltagsstress und haben festgestellt, dass Ihr Auto zur ...
Zum ArtikelWurde ein Fahrzeug bei einem Unfall unverschuldet beschädigt, hat der Halter Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug wieder vollständig instandgesetzt wird. Zur Schadenbeurteilung können Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Da es sich nach der Reparatur um ein Unfallfahrzeug handelt, wird ein potenzieller Kaufinteressent nicht bereit sein, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein nicht verunfalltes Fahrzeug bezahlen würde.
Deshalb erkennt die Rechtsprechung diese unfallbedingte (merkantile) Wertminderung als Schadensposition an. Die Ermittlungen zur merkantilen Wertminderung führt ein Kfz-Sachverständiger durch.
Bei einem Unfallschaden kontaktieren Sie uns unter: 0331 730 830 oder kommen Sie gerne vor Ort vorbei.
Kommentare
Kommentarfunktion ist geschlossen.
Weitere Artikel
Zum BlogSollten Sie Fragen haben, so rufen Sie uns gerne an:
0331 730 830
Nutzen Sie unsere telefonische Erstberatung
+49(0)331 730 830
Oder schreiben Sie uns per WhatsApp
+49(0)331 730 831 11
Nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere telefonische Erstberatung, die Online-Buchung oder schreiben Sie uns per WhatsApp.