SAMSTAG GEÖFFNET
Samstag geöffnet Sie sind in der Woche voll im Alltagsstress und haben festgestellt, dass Ihr Auto zur ...
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Wird ein relativ neuwertiges Fahrzeug in erster Hand (eine Tageszulassung im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Verkauf schadet nicht) im Haftpflichtschaden beschädigt, so hat der Geschädigte, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt werden, Anspruch auf Neufahrzeugentschädigung.
Nach vorherrschender Rechtssprechung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Fahrzeugalter max. 1 Monat
• Laufleistung bis 1.000 km
• Es muss ein erheblicher, in das Fahrzeuggefüge eingreifender Schaden vorliegen
Anmerkung
Die aufgeführten Eckdaten stellen keine starre Regelung dar, wie dies durch unterschiedliche Gerichtsurteile belegt wurde. Dabei wird das Alter überwiegend als starre Voraussetzung, die Laufleistung jedoch als leicht elastische angesehen.
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