SAMSTAG GEÖFFNET
Samstag geöffnet Sie sind in der Woche voll im Alltagsstress und haben festgestellt, dass Ihr Auto zur ...
Zum ArtikelUnter dem Restwert versteht man den Betrag, den der Geschädigte durchschnittlich für sein beschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand auf dem ihm zugänglichen allgemeinen regionalen Markt erzielt.
Hierbei ist die Ermittlung des Veräußerungswertes (Restwert) unter Berücksichtigung der Grundzüge der Entscheidung des BGHs vom 04.06.1993, AZ VI ZR 181/92, (u.A. NJW 1993, S. 1849 ff). durchzuführen. Öfter wird dieser gleichgesetzt dem Veräußerungswert bzw. Händlereinkaufswert.
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