Lexikon | Ratgeber

Definition eines Gutachtens

Ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten soll einem Laien, also einem Nichtfachmann, einen Sachverhalt bzw. eine Sache verständlich machen.Es ist somit die Aufgabe des Sachverständigen, sein fachbezogenes Wissen einem Laien (z.B. Richter, Anwalt, Sachbearbeiter usw.) zu übermitteln, um diesem eine eigene Urteilsbildung zu ermöglichen. Das Gutachten soll so formuliert sein, dass auch ein Nichtfachmann den Sachverhalt verstehen und nachvollziehen kann.

Ein Gutachten muss immer nachprüfbar und nachvollziehbar sein. Die Erstellung eines Gutachtens muss immer neutral und unabhängig erfolgen, ein Gutachten dient auch der Beweissicherung. Im Kfz-Haftpflichtfall oder auch im Kfz-Kaskoschadenfall dient das Gutachten als Regulierungsgrundlage.

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