Lexikon | Ratgeber

Die Vollkaskoversicherung

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile. Die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko kann unabhängig voneinander gewählt werden.

Der anteilige Beitrag der Teilkaskoversicherung innerhalb der Vollkaskoversicherung reduziert sich durch das SFR-System bei Schadenfreiheit auch.

Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Belastung des Schadenfreiheitsrabattes.

In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
• Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
• selbst verschuldete Unfallschäden
• In der Schweiz gibt es die Besonderheit, dass bei fehlender Haftpflichtversicherung und gleichzeitiger Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners der Nationale Garantiefonds eintritt.

Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.

Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher.

Ständige Pflichten:
• Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges muss gesetzeskonform sein
• unberechtigter Gebrauch des Kraftfahrzeuges muss verhindert werden
• Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung

Pflichten im Schadensfall:
• Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche)
• Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs
• Pflicht zur Schadensminderung

(Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser verhindern.)

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