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Dann müssen diese in der Regel abgenommen werden.
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Gutachten erhalten
Das Gutachten für die Eintragungen am Fahrzeug wird vor Ort direkt fertiggestellt.
Hinweis
Sie planen ein Tuning-Projekt?
Oft ist es sinnvoll, schon vor dem geplanten Umbau über die nötigen Abnahmen zu sprechen.
Unsere kompetenten Prüfingenieure stehen Ihnen hier gerne schon im Vorfeld beratend zur Seite.
Sprechen Sie uns gerne an.
Auf einen Blick
Änderungs- und Tuningabnahmen
Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungsänderungen?
Die GTÜ-Prüfingenieure begutachten die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und nehmen auch die „Eintragungen“ vor.
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben:
kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen,
Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.
Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.
Untersuchungen nach § 5 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
Sie haben ein Mängelbericht von der Polizei oder dem Straßenverkehrsamt bekommen? Unsere Prüfingenieure können daraufhin Ihr Fahrzeug auf Mängelfreiheit/Vorschriftsmäßigkeit überprüfen, damit Sie möglichst schnell wieder problemlos am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Untersuchungen nach § 13 FZV
Sie wollen die Fahrzeugpapiere richtig beschreiben lassen? Über § 13 FZV ist dies möglich, wenn keine technische Änderung durchgeführt wurde. Fragen Sie nach, wir helfen Ihnen weiter!
Abnahmen nach § 41, § 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung nach BOKraft. Hier hilft der GTÜ-Prüfingenieur gerne.
Tempo 100 Untersuchungen
Kraftfahrzeuge mit einem maximalen zGG von 3,5 t mit Anhänger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren.
Sind die notwendigen Voraussetzungen zur 9. Ausnahmeverordnung zur StVO am Anhänger erfüllt, stellen unsere Prüfingenieure eine Bescheinigung aus, mit der Sie dann auf dem Straßenverkehrsamt die Tempo 100-Zulassung für Ihren Anhänger beantragen können.
Zusätzlich wird ein Merkblatt ausgehändigt. Die hierin aufgelisteten Mindestanforderungen an das Zugfahrzeug sind in der Verantwortung des Fahrzeughalters bzw. -nutzers einzuhalten.
Änderungsabnahme und Tuningabnahme auf einen Blick
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Wir wissen den Wert Ihres Fahrzeuges zu schätzen und verfügen über jahrelange Erfahrung im Mobilitätssektor.
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Die häufigsten Fragen
FAQ zu Änderungs- und Tuningabnahmen
1. Was ist der Unterschied zwischen einer Einzelabnahme und einem Vollgutachten?
Eine Einzelabnahme beinhaltet die Begutachtung von Anbauteilen an einem bereits genehmigten Fahrzeug. Ein Vollgutachten beinhaltet in der Regel die gesamtheitliche Betrachtung eines Fahrzeuges sowie die Einstufung des Fahrzeugtyps.
2. Was sind Änderungsabnahmen?
Änderungsabnahmen verhindern das Erlöschen der Betriebserlaubnis von Fahrzeugen, wenn Änderungen, wie Veränderung am Fahrwerk (Tieferlegung) vorgenommen wurden.
3. Wann benötige ich eine Änderungsabnahme?
Bei Ein- oder Anbau von Teilen, wenn für diese Teile keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorliegt.
4. Was ist ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung?
Ein Teilegutachten ist eine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile und muss immer durch eine Änderungsabnahme bestätigt werden. Es beinhaltet die Beschreibung des Teils, die Kennzeichnung, den Verwendungsbereich und die Auflagen.
5. Wann muss ich meine Fahrzeugpapiere ändern lassen?
Ob deine Fahrzeugpapiere geändert werden müssen, hängt immer vom individuellen Fall ab. Die Information darüber kannst du immer dem Schreiben der Änderungsabnahme entnehmen. Bei einer Einzelabnahme ist die Änderung der Papiere immer sofort fällig.
6. Was ist eine Tempo 100 Untersuchung?
Die Überprüfung der technischen Voraussetzung eines Anhängers zur Erlangung einer Bescheinigung für die Zulassungsstelle für eine Tempo 100 Plakette.
7. Welches Fahrzeug benötigt eine Tempo 100 Untersuchung?
Im Normalfall dürfen Fahrzeuge mit Anhänger nur eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren. Die Tempo 100 Untersuchung ermöglicht die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, welche den Anhänger und auch das Zugfahrzeug betreffen.
8. Was muss ich machen, um eine Tempo 100 Zulassung zu bekommen?
Wenn das Zugfahrzeug und der Anhänger die Voraussetzungen erfüllen, kann ein GTÜ-Prüfingenieur einen Vorschlag zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere erstellen. Die gesiegelte 100er-Plakette wird von der Zulassungsstelle ausgegeben.
9. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Tempo 100 Plakette zu bekommen?
Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein. Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein (Ab Erstzulassung nach 01.01.1990 gesetzlich vorgeschrieben). Die Reifen des Anhängers müssen jünger als 6 Jahre und für Geschwindigkeiten bis mindestens 120 km/h (Geschwindigkeitsindex L) zugelassen sein.
10. Wie viel kostet eine Änderungsabnahme?
Das hängt von dem genauen Umfang der Änderungsabnahme ab. In der Regel zwischen 70€ und 90€. Bei einer Kombination von mehreren Änderungen kann es auch mehr Kosten. Das hängt vom schlussendlichen Aufwand ab.
11. Wie funktioniert eine Änderungsabnahme?
Nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigt jedes Auto und jedes Motorrad eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr. Diese wird vom Fahrzeughersteller vergeben und bestätigt somit, dass das Fahrzeug den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Lassen Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen, wie den Anbau einer Anhängerkupplung, die Tieferlegung des Fahrwerks oder die Änderung der Felgen/Reifen-Kombinationen vornehmen, erlischt unter Umständen die werksseitige Allgemeine Betriebserlaubnis. Für die neuen Fahrzeugteile erhalten Sie vom Teilehersteller eine separate Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten.
Ob eine Abnahme zwingend notwendig oder das Mitführen der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausreichend ist, wird in der ABE selbst vermerkt. Zwingend erforderlich wird dagegen eine Abnahme bei Fahrzeugteilen, für die vom Teilehersteller ein Teilegutachten ausgestellt wurde. So bedürfen zum Beispiel Änderungen an Fahrwerk, Bremsen und Lenkung generell einer Abnahme. Der fachgerechte Umbau wird dabei in Form einer Änderungsabnahme oder durch ein Anbaugutachten überprüft und durch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere (Änderungsabnahme) bestätigt.
12. Welche Tuningumbauten bedürfen einer Änderungsabnahme?
Grundsätzlich ist für alle Umbauten eine Änderungsabnahme erforderlich, wo für das geänderte Bauteil keine ABE, sondern ein Teilegutachten vorliegt.
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