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Leasing-Rücknahme Gutachten
Nach Ablauf der Leasingzeit geben Sie das Leasingfahrzeug an den Leasinggeber zurück. In dieser Phase werden Sie häufig mit unberechtigten Forderungen und Nachzahlungen konfrontiert. Hierbei werden in der Regel Schäden und Minderwerte abgerechnet, in Wahrheit so nicht existieren oder überhöht sind. Diese gilt es abzuwehren.
Mit der Gutachten-Erstellung sind Sie auf der sicheren Seite, dass nicht zu viele Schäden oder Gebrauchsspuren in Rechnung gestellt werden.
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Die häufigsten Fragen
FAQ zu Leasing-Rücknahmen
1. Was ist ein Leasingrücknahmegutachten? Wann benötige ich dies?
Ein Leasinggutachten ist ein Zustandsbericht ihres Fahrzeuges nach Ablauf der Leasinglaufzeit. Hierbei wird dokumentiert, welche Schäden und Gebrauchsspuren am Fahrzeug gegeben sind. Benötigt wird dieses immer zum Ende der Leasinglaufzeit und wird i.d.R. vom Autohaus erstellt. Gerne können Sie auch vorab ein unabhängiges Leasinggutachten erstellen lassen.
2. Was macht einen unabhängigen Gutachter aus? | Durch was zeichnet sich ein unabhängiges Gutachten aus?
Das unabhängige Gutachten zeichnet sich dadurch aus, dass es unparteiisch den Ist-Zustand des Fahrzeuges dokumentiert und dabei nicht die wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen einzelner Personen berücksichtigt.
3. Woher weiß ich, dass der Gutachter qualifiziert ist?
Informieren Sie sich am besten vorher auf der Webseite des Unternehmens. Ein qualifizierter Gutachter hat mindestens einen Kfz-Meister oder einen Ingenieursabschluss, sowie eine zusätzliche Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen für Schäden und Bewertungen.
4. Ist die UVV Pflicht?
Für Firmen, die ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen, ist es immer Pflicht. Damit soll die Sicherheit des Mitarbeiters gewährleistet werden.
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