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Bagatellschaden
Bei verursachten Haftpflichtschäden bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750,-€ spricht man von einem Bagatellschaden. Bei einem Bagatellschaden werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens seitens der leistungserbringenden Versicherung nicht erstattet. Das Problem für den Geschädigten liegt darin, dass er als Laie vorab nicht beurteilen kann, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Oft reicht schon eine kleine Delle mit einer Lackbeschädigung aus, um weit über der Bagatellschadengrenze zu liegen.
Wir empfehlen, im Zweifel immer einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, sich das Fahrzeug anzuschauen. Sollte der Kfz-Sachverständige erkennen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, so wird er sicherlich auch nur einen Kostenvoranschlag oder aber ein einfaches Kurzgutachten erstellen, sodass kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht besteht.

„Was nach einer kleinen Schramme aussieht, entpuppt sich öfter als teurer Schaden unter der Oberfläche. Der kurze Blick des Sachverständigen kostet nichts – Fehleinschätzungen schon.“
Fazit
Bis etwa 750 € Schadenhöhe spricht man von einem Bagatellschaden, für den die Versicherung kein Gutachten erstattet. Ob es wirklich eine Bagatelle ist, erkennt aber oft erst der Fachmann – im Zweifel reicht dann ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe spricht man von einem Bagatellschaden?
Bei Haftpflichtschäden bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750 € spricht man von einem Bagatellschaden.
Werden Gutachterkosten bei einem Bagatellschaden erstattet?
Nein, bei einem Bagatellschaden werden die Kosten für ein Gutachten von der Versicherung in der Regel nicht erstattet. Im Zweifel empfehlen wir, einen Sachverständigen das Fahrzeug ansehen zu lassen – er erstellt dann ggf. nur einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.



