Für Umbauten & Importe
Einzelgenehmigung, wo keine ABE greift.
Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO für umfangreich umgebaute oder importierte Fahrzeuge – damit Ihr Unikat auf die Straße darf.
Eine Einzelgenehmigung nach §§ 19 (2) bzw. 21 StVZO ist besonders für Fahrzeughalter relevant, die ihr Fahrzeug individuell anpassen oder umbauen. Ohne entsprechende Genehmigung sind solche Veränderungen nicht zulässig und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis – mit Bußgeld- oder Fahrverbotsrisiko.
Einzelgenehmigung, wo keine ABE greift.
Gesamtheitliche Betrachtung und Einstufung des Fahrzeugtyps.
Amtliche Abnahme direkt bei uns.
Wir führen Sie durch den gesamten Prozess.
Eine Einzelabnahme umfasst die Begutachtung von Anbauteilen an einem bereits genehmigten Fahrzeug. Ein Vollgutachten betrachtet das Fahrzeug gesamtheitlich und stuft den Fahrzeugtyp ein – erforderlich etwa bei umfangreichen Umbauten oder Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung.
Bei einer Einzelabnahme ist die Änderung der Fahrzeugpapiere in der Regel sofort fällig. Wir sagen Ihnen im Einzelfall, was zu beachten ist.
Sie schildern uns Fahrzeug und geplante bzw. erfolgte Änderungen.
Teilegutachten, Nachweise und Fahrzeug bereitstellen.
Der Sachverständige prüft und nimmt die Änderungen ab.
Sie erhalten die Abnahme – inklusive Hinweis zur Papieränderung.

„Auch ein Unikat darf legal fahren – mit der passenden Einzelgenehmigung.“
Zum Beispiel: zur Zulassung von Importfahrzeugen von außerhalb der EU (etwa aus den USA), zur Zulassung älterer Importfahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung, bei Fahrzeugänderungen, für die kein Prüfzeugnis (z. B. Teilegutachten oder ABE) ausgestellt wurde oder deren Verwendungsbereich nicht eingehalten wurde (Einzelabnahme nach § 19 (2) i. V. m. § 21 StVZO), sowie zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren.
Eine Einzelabnahme beinhaltet die Begutachtung von Anbauteilen an einem bereits genehmigten Fahrzeug. Ein Vollgutachten beinhaltet in der Regel die gesamtheitliche Betrachtung eines Fahrzeuges sowie die Einstufung des Fahrzeugtyps.
Die Fahrzeugpapiere sind nach positiv abgeschlossener Einzelabnahme immer unverzüglich berichtigen zu lassen, da die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs aufgrund der technischen Änderung erloschen ist. Erst durch Vorlage des Gutachtens bei der zuständigen Zulassungsstelle kann das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis wiedererlangen.
Wenn das Fahrzeug im europäischen Ausland gekauft wurde, muss zwischen einer europaweiten und einer nationalen Genehmigung differenziert werden. Besitzt das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung, kann es in Deutschland auf normalem Wege zugelassen werden. Hat es jedoch nur eine nationale, ausländische Genehmigung, ist ein Vollgutachten notwendig, um es in Deutschland zuzulassen. Wird das Fahrzeug im nicht-europäischen Ausland erworben, kann es in Deutschland nur über eine Einzelbetriebserlaubnis zugelassen werden. In wenigen Ausnahmen ist Letzteres gar nicht mehr möglich.
Wir bringen Ihr umgebautes oder importiertes Fahrzeug legal auf die Straße.