Gesetzliche Pflicht
Für Firmen mit Dienstfahrzeugen jährlich vorgeschrieben.
Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Prüfung Ihrer Dienstfahrzeuge – für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
Alle Firmen mit einem Fuhrpark sind – neben Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung – verpflichtet, die DGUV-Prüfung regelmäßig, mindestens einmal jährlich, durchzuführen.
Für Firmen mit Dienstfahrzeugen jährlich vorgeschrieben.
Prüfung der sicherheitsrelevanten Merkmale.
Vom einzelnen Dienstwagen bis zur Flotte.
Rechtssichere Prüfbescheinigung.
Die DGUV-Prüfung umfasst die Kontrolle sicherheitsrelevanter Merkmale für die Insassen. Die Hauptuntersuchung (HU) prüft die Straßenverkehrssicherheit des Fahrzeugs, die Inspektion folgt den Herstellervorgaben und umfasst auch den Austausch von Verschleißteilen.
Für Firmen, die ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen, ist die DGUV-Prüfung Pflicht – sie dient der Sicherheit der Mitarbeiter.
Sie nennen uns Fahrzeuge bzw. Fuhrparkgröße.
Einzelfahrzeug oder Flotte – wir planen es mit Ihnen.
Kontrolle der sicherheitsrelevanten Merkmale.
Sie erhalten den dokumentierten Nachweis.

„Wer Mitarbeitern Dienstfahrzeuge stellt, trägt Verantwortung für deren Sicherheit. Die DGUV-Prüfung erfüllt diese Pflicht.“
Bei der Fahrzeugprüfung nach DGUV wird sowohl der verkehrssichere als auch der arbeitssichere Zustand des Fahrzeugs untersucht.
Ja, DGUV-Untersuchungen sind für Firmen verpflichtend, die ihren Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung stellen. So soll die Sicherheit des Mitarbeiters beim Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet werden.
Die DGUV-Untersuchung umfasst die Prüfung der Betriebssicherheit, die sich aus der Arbeits- und der Verkehrssicherheit zusammensetzt. Bei der HU wird ein Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit überprüft. Eine Inspektion wird vom Fahrzeughersteller empfohlen, durch eine Kfz-Werkstatt durchgeführt und beinhaltet nicht nur eine optische Prüfung des Fahrzeugs, sondern ggf. auch den Austausch von Verschleißteilen.