TÜV SÜD Partner
Amtliche Untersuchung nach § 29 StVZO.
Ihr TÜV-Termin als TÜV SÜD Partner in Potsdam und Umgebung – schnell, unkompliziert und ohne lange Wartezeit.
Die periodische Fahrzeugprüfung ist in § 29 StVZO vorgeschrieben – jeder Fahrzeughalter muss sein Fahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung vorstellen. Als Vertragspartner des TÜV SÜD prüfen wir Ihr Fahrzeug auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit. Entspricht es den gesetzlichen Vorgaben, erhält es die HU-Plakette.
Amtliche Untersuchung nach § 29 StVZO.
Termine oft am selben oder nächsten Tag.
Auch am Wochenende – ideal für Berufstätige.
Haupt- und Abgasuntersuchung aus einer Hand.
Bei der Hauptuntersuchung prüfen wir die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs. Die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil der HU und kontrolliert die Abgaswerte. Bei bestandener Prüfung erhält Ihr Fahrzeug die HU-Plakette.
Als Partner des TÜV SÜD sind wir im amtlichen Bereich Ihr Ansprechpartner in Potsdam und der Region – für Pkw, Transporter, Motorräder und weitere Fahrzeugtypen.
Online oder telefonisch – kurzfristig möglich, auch samstags.
Sie kommen mit dem Fahrzeug zu unserer Prüfstelle.
Wir prüfen Verkehrssicherheit und Abgaswerte.
Bei bestandener Prüfung erhält Ihr Fahrzeug die HU-Plakette.

„Wer unter der Woche eingespannt ist, kommt einfach samstags – mit kurzer Wartezeit.“
Ja. Als Vertragspartner des TÜV SÜD führen wir für Sie die amtliche Fahrzeuguntersuchung nach § 29 StVZO (Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung) durch.
Die amtliche Fahrzeuguntersuchung ist eine periodische Verkehrssicherheitsprüfung nach § 29 StVZO – besser bekannt als Hauptuntersuchung.
Bei Pkw-Neufahrzeugen nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre. Bei Motorrädern von Beginn an alle 2 Jahre.
An der Plakette am hinteren Kennzeichen: Der Monat der Fälligkeit steht auf 12 Uhr, das Jahr in der Mitte. Außerdem ist die Fälligkeit im Fahrzeugschein vermerkt.
TÜV und DEKRA sind Technische Prüfstellen, während TÜV SÜD, GTÜ u. a. amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen sind. Alle Genannten dürfen z. B. Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO durchführen.
Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein), alternativ Teil II (früher Fahrzeugbrief). Ist Ihr Auto getunt oder baulich verändert, bringen Sie die Prüfzeugnisse oder die Berichte der Änderungsabnahme der betroffenen Anbauteile mit. Sind diese Änderungen bereits im Fahrzeugschein eingetragen, sind keine weiteren Unterlagen nötig.
Ein vollständiger Verbandkasten (Ablaufdatum prüfen), Warndreieck, Warnweste, die Anhängerkupplung (falls abnehmbar), alle Sitze (falls ausbaubar) sowie bei Elektro- und Plug-in-Hybrid-Autos das Ladekabel.
Geprüft werden u. a. Ausrüstung (Kennzeichen, Spiegel, Hupe, Tacho), Beleuchtung, Bremsanlage (Wirkung, Leitungen, Scheiben und Beläge), Bereifung und Räder (Schäden, Profiltiefe), Fahrgestell und Karosserie (Korrosion an tragenden Teilen, Stoßdämpfer, Radlager, Ölverlust), die Feuersicherheit von Kraftstoff-/Gasanlage und Leitungen, das Abgas- und Geräuschverhalten sowie die Lenkanlage.
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