Günstigere Kfz-Steuer
Pauschale statt hubraumabhängiger Steuer.
Oldtimer-Begutachtung als TÜV SÜD Partner – wir erstellen das Gutachten für Ihr H-Kennzeichen.
Sie besitzen einen Oldtimer, der 30 Jahre oder älter ist? Dann können Sie ein H-Kennzeichen beantragen. Als Partner des TÜV SÜD erstellen wir das Gutachten zur Beantragung bei der Zulassungsstelle – dafür wird Ihr Fahrzeug besonders in Augenschein genommen.
Pauschale statt hubraumabhängiger Steuer.
Einfahrt auch ohne grüne Plakette möglich.
Für die Beantragung bei der Zulassungsstelle.
Beurteilung von Zustand und Originalität.
Für die Einstufung als historisches Fahrzeug muss der Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein, in technisch gutem Zustand und weitgehend im Originalzustand (oder mit Originalteilen restauriert) sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.
Nach erfolgreicher Oldtimerbegutachtung erhalten Sie das Gutachten für die Zulassungsstelle. Auch Oldtimer benötigen weiterhin regulär alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung.
Sie melden sich mit Ihrem Oldtimer bei uns.
Der Oldtimer wird für die Begutachtung in Augenschein genommen.
Wir beurteilen Zustand und Originalität nach § 23 StVZO.
Mit dem Gutachten beantragen Sie das H-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle.

„Ein H-Kennzeichen würdigt automobiles Kulturgut – und bringt steuerliche Vorteile. Das Gutachten dafür erstellen wir.“
Es kennzeichnet ein Fahrzeug als Oldtimer mit einem „H“ an letzter Stelle des Nummernschildes.
Für historische Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren hergestellt bzw. erstmals zugelassen wurden, stellen unsere Prüfingenieure nach der Begutachtung ein Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens aus. Das Fahrzeug wird damit offiziell als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft; der Besitzer profitiert von pauschaler Kfz-Steuer und günstigeren Konditionen bei der Haftpflichtversicherung.
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Begutachtung nach § 23 StVZO vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein, weitgehend dem Originalzustand entsprechen – Änderungen sind nur zulässig, wenn sie zeitgenössisch sind (innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung üblich und nachweisbar) oder aus der Fahrzeugreihe stammen (z. B. ein anderer Motor aus derselben Reihe) –, in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.
Günstigere Kfz-Steuer (Pauschale) und das Befahren von Umweltzonen auch ohne grüne Plakette.
Wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde und die Oldtimeruntersuchung erfolgreich abgeschlossen ist.
Ja.
Ja, regulär alle 2 Jahre.
Ein Prüfingenieur vom SKIBA Ingenieurbüro.
Wir begutachten Ihren Oldtimer für das H-Kennzeichen.