Betriebserlaubnis erhalten
Umbauten korrekt abnehmen und eintragen.
Umbauten rechtssicher abnehmen lassen – damit die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erhalten bleibt.
Die Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO ist ein wichtiger Baustein, um die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs nach einem Umbau zu erhalten. Ohne sie kann die Betriebserlaubnis erlöschen.
Umbauten korrekt abnehmen und eintragen.
Amtliche Abnahme direkt bei uns.
Fahrwerk, Räder/Reifen, Anhängerkupplung u. v. m.
Wir sagen Ihnen, was einzutragen ist.
Eine Änderungsabnahme ist erforderlich beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, sondern ein Teilegutachten. Typische Fälle sind die Tieferlegung des Fahrwerks, geänderte Rad-/Reifen-Kombinationen oder eine Anhängerkupplung.
Wird die Änderung nicht abgenommen, kann die Betriebserlaubnis erlöschen – mit Folgen von Bußgeld bis Fahrverbot. Wir nehmen die Änderung ab und sagen Ihnen, ob die Fahrzeugpapiere angepasst werden müssen.
Sie nennen uns das Fahrzeug und die vorgenommene Änderung.
Fahrzeug vorführen, Teilegutachten und Nachweise bereithalten.
Der Sachverständige prüft und nimmt die Änderung ab.
Sie erhalten die Abnahme – mit Hinweis, ob die Papiere zu ändern sind.

„Ein Umbau ohne Abnahme kann die Betriebserlaubnis kosten. Die Abnahme bringt Sie auf die sichere Seite.“
Ob Sonderräder, Spoiler, Tieferlegung oder Leistungsänderung – unsere Prüfingenieure begutachten die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und erstellen nach positiver Abnahme eine Bescheinigung, welche die Grundlage der Eintragung bei der zuständigen Zulassungsstelle darstellt. Falls Sie das passende Prüfzeugnis nicht mehr griffbereit haben: kein Problem! Über den TÜV SÜD haben wir Zugriff auf eine umfangreiche Datenbank, in der Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Die Abnahme einer technischen Änderung ist vorgeschrieben, wenn für die Änderung nur ein Teilegutachten ausgestellt wurde oder die Auflagen der ausgehändigten Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) nicht von einer Änderungsabnahme befreien. Bei technischen Änderungen mit einer EG-Typgenehmigung besteht keine Pflicht zur Änderungsabnahme; sie kann jedoch freiwillig beauftragt werden.
Ob die Fahrzeugpapiere unverzüglich oder bei nächster Befassung berichtigt werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. Die Information darüber kann immer der Bescheinigung über die erfolgte Änderungsabnahme entnommen werden.
Sie haben einen Mängelbericht von Polizei oder Straßenverkehrsamt erhalten? Unsere Prüfingenieure überprüfen Ihr Fahrzeug auf Mängelfreiheit und Vorschriftsmäßigkeit, damit Sie schnell wieder am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Sie möchten die Fahrzeugpapiere richtig beschreiben lassen? Über § 15 FZV ist dies möglich, wenn keine technische Änderung durchgeführt wurde. Sprechen Sie uns an.
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung nach BOKraft. Auch dabei hilft unser TÜV-Prüfingenieur.
Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren. Sind die Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO am Anhänger erfüllt, stellen unsere Prüfingenieure eine Bescheinigung aus, mit der Sie beim Straßenverkehrsamt die Tempo-100-Zulassung beantragen können.
Wir nehmen Ihren Umbau ab und erhalten die Betriebserlaubnis.