Leistungen

Änderungsabnahme in Potsdam

Umbauten rechtssicher abnehmen lassen – damit die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erhalten bleibt.

  • TÜV SÜD Partner
  • Nach § 19.3 StVZO
  • Sachverständigenzentrum seit 1991

Die Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO ist ein wichtiger Baustein, um die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs nach einem Umbau zu erhalten. Ohne sie kann die Betriebserlaubnis erlöschen.

Betriebserlaubnis erhalten

Umbauten korrekt abnehmen und eintragen.

TÜV SÜD Partner

Amtliche Abnahme direkt bei uns.

Alle gängigen Umbauten

Fahrwerk, Räder/Reifen, Anhängerkupplung u. v. m.

Klare Beratung

Wir sagen Ihnen, was einzutragen ist.

Wann nötig

Wann Sie eine Änderungsabnahme brauchen

Eine Änderungsabnahme ist erforderlich beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, sondern ein Teilegutachten. Typische Fälle sind die Tieferlegung des Fahrwerks, geänderte Rad-/Reifen-Kombinationen oder eine Anhängerkupplung.

Wird die Änderung nicht abgenommen, kann die Betriebserlaubnis erlöschen – mit Folgen von Bußgeld bis Fahrverbot. Wir nehmen die Änderung ab und sagen Ihnen, ob die Fahrzeugpapiere angepasst werden müssen.

Ablauf

So läuft die Änderungsabnahme ab

  1. Termin vereinbaren

    Sie nennen uns das Fahrzeug und die vorgenommene Änderung.

  2. Fahrzeug & Unterlagen

    Fahrzeug vorführen, Teilegutachten und Nachweise bereithalten.

  3. Abnahme

    Der Sachverständige prüft und nimmt die Änderung ab.

  4. Bescheinigung erhalten

    Sie erhalten die Abnahme – mit Hinweis, ob die Papiere zu ändern sind.

Warum SKIBA

Unabhängig, qualifiziert, erfahren

Alexander Braunsdorf
Ein Umbau ohne Abnahme kann die Betriebserlaubnis kosten. Die Abnahme bringt Sie auf die sichere Seite.
Alexander BraunsdorfGeschäftsführer · Öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger
  • Vertragspartner des TÜV SÜD mit eigener Kfz-Prüfstelle
  • Änderungsabnahmen nach § 19.3 StVZO
  • Qualifizierte Prüfingenieure und Kfz-Meister
  • Sachverständigenzentrum in Potsdam seit 1991
  • Zwei Standorte plus über 50 Partnerstandorte
  • Mehr als 100.000 begutachtete Fahrzeuge
FAQ

Häufige Fragen zu Änderungsabnahmen

Was ist eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO?

Ob Sonderräder, Spoiler, Tieferlegung oder Leistungsänderung – unsere Prüfingenieure begutachten die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und erstellen nach positiver Abnahme eine Bescheinigung, welche die Grundlage der Eintragung bei der zuständigen Zulassungsstelle darstellt. Falls Sie das passende Prüfzeugnis nicht mehr griffbereit haben: kein Problem! Über den TÜV SÜD haben wir Zugriff auf eine umfangreiche Datenbank, in der Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Wann benötige ich eine Änderungsabnahme?

Die Abnahme einer technischen Änderung ist vorgeschrieben, wenn für die Änderung nur ein Teilegutachten ausgestellt wurde oder die Auflagen der ausgehändigten Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) nicht von einer Änderungsabnahme befreien. Bei technischen Änderungen mit einer EG-Typgenehmigung besteht keine Pflicht zur Änderungsabnahme; sie kann jedoch freiwillig beauftragt werden.

Wann muss ich meine Fahrzeugpapiere ändern lassen?

Ob die Fahrzeugpapiere unverzüglich oder bei nächster Befassung berichtigt werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. Die Information darüber kann immer der Bescheinigung über die erfolgte Änderungsabnahme entnommen werden.

Was sind Untersuchungen nach § 5 FZV?

Sie haben einen Mängelbericht von Polizei oder Straßenverkehrsamt erhalten? Unsere Prüfingenieure überprüfen Ihr Fahrzeug auf Mängelfreiheit und Vorschriftsmäßigkeit, damit Sie schnell wieder am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Was sind Untersuchungen nach § 15 FZV?

Sie möchten die Fahrzeugpapiere richtig beschreiben lassen? Über § 15 FZV ist dies möglich, wenn keine technische Änderung durchgeführt wurde. Sprechen Sie uns an.

Abnahmen nach BOKraft (§ 41, § 42)

Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung nach BOKraft. Auch dabei hilft unser TÜV-Prüfingenieur.

Tempo-100-Untersuchungen für Anhänger

Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren. Sind die Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO am Anhänger erfüllt, stellen unsere Prüfingenieure eine Bescheinigung aus, mit der Sie beim Straßenverkehrsamt die Tempo-100-Zulassung beantragen können.

Ratgeber

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