Leistungen

Kfz-Unfallgutachten in Potsdam

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Wir stellen Ihren Schaden neutral und vollständig fest – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

  • TÜV SÜD Partner
  • Sachverständigenzentrum seit 1991

Als ihr Sachverständigenbüro in Potsdam, ist es uns bei SKIBA besonders wichtig, dass unsere Kunden im Falle eines Unfallschadens (Verkehrsunfall) eine schnelle und gerechte Schadensregulierung erfahren. Hierbei spielt das Kfz-Unfallgutachten eine zentrale Rolle. Es wird von einem neutralen Sachverständigen erstellt und dient als Grundlage für die Schadensbewertung und -regulierung zwischen den Versicherungen der Unfallbeteiligten. Das Gutachten gibt dem Geschädigten eine Orientierung über die entstandenen Kosten und ist ein wichtiges Beweismittel in einem Rechtsstreit. Zusammenfassend ist das Kfz-Unfallgutachten ein unverzichtbarer Bestandteil der Schadensregulierung und wir als Unternehmen unterstützen unsere Kunden dabei, eine schnelle und faire Entschädigung zu erhalten.

Freie Gutachterwahl

Sie bestimmen den Sachverständigen – nicht die gegnerische Versicherung.

Kein Kostenrisiko

Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden trägt die Gegenseite die Gutachterkosten.

Kurzfristige Termine

Begutachtung in Potsdam meist am selben oder nächsten Tag.

Begutachtung vor Ort

Ist Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit, kommen wir zu ihm.

Kein Kostenrisiko

Was kostet Sie das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen zum ersatzfähigen Schaden. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt sie – für Sie entsteht kein Eigenanteil. Voraussetzung ist, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt (Richtwert: rund 750 Euro). Ob das zutrifft, prüfen wir vorab mit Ihnen.

Leistungsumfang

Was das Gutachten feststellt

Ein Unfallgutachten erfasst den gesamten Schaden – nicht nur die Reparaturkosten.

Reparaturkosten

Vollständige Kalkulation nach Herstellervorgaben.

Merkantile Wertminderung

Der Wertverlust, der auch nach fachgerechter Reparatur bleibt.

Nutzungsausfall

Entschädigung oder Mietwagen für die Dauer des Ausfalls.

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Grundlage für die Abrechnung im Totalschadenfall.

Totalschadenbewertung

Einordnung als wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden.

Beweissichere Dokumentation

Fotos, Messwerte und technische Bewertung für Versicherung und Gericht.

Ablauf

So läuft Ihr Unfallgutachten ab

  1. Schaden melden

    Melden Sie den Unfall telefonisch oder online – am besten, bevor die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragt.

  2. Fahrzeug begutachten

    Sie führen das Fahrzeug an einem unserer Standorte vor, oder wir begutachten es vor Ort.

  3. Gutachten erhalten

    Sie bekommen das vollständige Gutachten zur Weitergabe an Versicherung oder Anwalt.

  4. Schaden regulieren

    Auf Basis des Gutachtens wird Ihr Schaden abgerechnet.

Ihre Rechte

Ihre Rechte als Geschädigter

Freie Gutachterwahl

Bei einem Haftpflichtschaden wählen Sie den Sachverständigen selbst. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Bei Kaskoschäden gelten dagegen die Bedingungen Ihres Vertrags.

Eigener Anwalt für Verkehrsrecht

Sie dürfen einen Anwalt hinzuziehen. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch dessen Kosten – eine Rechtsschutzversicherung ist dafür nicht erforderlich.

Einordnung

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Nicht jeder Schaden erfordert ein vollständiges Gutachten. Diese Übersicht hilft bei der Einordnung.

DokumentWofürWer zahlt (Haftpflicht)
UnfallgutachtenVollständige Schadenfeststellung nach Unfallgegnerische Versicherung
KostenvoranschlagReparaturkostenschätzung bei Bagatellschädenmeist selbst / strittig
WertgutachtenFahrzeugwert unabhängig vom UnfallAuftraggeber

Für eine Wertermittlung außerhalb eines Unfalls ist das Kfz-Wertgutachten der richtige Weg.

Warum SKIBA

Unabhängig, qualifiziert, erfahren

Alexander Braunsdorf
„Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl des Gutachters. Unsere Aufgabe ist es, den Schaden neutral und vollständig festzustellen – unabhängig davon, welche Versicherung am Ende zahlt.“
Alexander BraunsdorfGeschäftsführer · Öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger
  • Geschäftsführer von der IHK Potsdam öffentlich bestellt und vereidigt
  • Vom IfS zertifiziert für Kfz-Schäden und -Bewertung
  • TÜV SÜD Partner mit eigener Kfz-Prüfstelle
  • Sachverständigenzentrum in Potsdam seit 1991
  • Über 15 Kfz-Experten an zwei Standorten
  • Mehr als 100.000 begutachtete Fahrzeuge
FAQ

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Darf man den Gutachter selbst wählen?

Die freie Gutachterwahl ergibt sich in Deutschland aus § 249 BGB und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach hat der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten sind vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen, sofern dieser für den Unfall haftet.

Wieso sollte ich nach einem Unfall einen Gutachter aufsuchen?

Der Kfz-Gutachter ist fachlich speziell dafür ausgebildet, den Schadenumfang exakt zu bestimmen. Dazu gehören nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern z.B. auch, ob eine Wertminderung oder Wertverbesserung eintritt, ob ein Nutzungsausfall entsteht oder ob das Fahrzeug überhaupt noch verkehrssicher und nutzbar ist. Des Weiteren ist der Kfz-Gutachter auch mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut und weiß, welche Schritte bei der Schadenregulierung zu beachten sind. Deshalb ist es wichtig, nach einem Verkehrsunfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der den Schadenumfang objektiv und fachlich richtig einschätzt.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Als Geschädigter in einem Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl, welchen Gutachter Sie beauftragen möchten. Bei einem Kaskoschaden hat jedoch grundsätzlich die Versicherung das Recht, einen Gutachter zu bestimmen.

Wann brauche ich ein Gutachten nach einem Verkehrsunfall?

Bei Fremdverschulden handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall hat man das Recht, sich selbst einen Kfz-Gutachter/-Sachverständigen zu suchen, den die schadenregulierende Versicherung bezahlen muss. Dieser Sachverständige dokumentiert in einem Gutachten den Schaden, welcher ja oft über die bloßen Reparaturkosten hinausgeht. Es ist in solchen Fällen immer sinnvoll, das Fahrzeug bei uns vorzuführen. Dann kann der Sachverständige im Vorfeld entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Gutachtenerstellung, deren Kosten die Haftpflichtversicherung des schadenenverursachenden Fahrzeugs tragen muss, erfüllt sind.

Übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Unfallgutachten? Was sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme des Unfallgutachtens durch die Versicherung?

Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden und liegen die Kosten für den Ausgleich des entstandenen Schadens über der Bagatellschadengrenze, so muss die schadenregulierende Versicherung das Gutachten bezahlen.

Ich brauche einen Gutachter nach einem Verkehrsunfall, aber mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig. Wie kann ich trotzdem eine Unfallgutachten/Schadensgutachten durchführen lassen?

Der Sachverständige kann in solchen Fällen auch zum Fahrzeug kommen und es vor Ort begutachten.

Wie schnell nach einem Unfall muss ein Unfallgutachten ausgestellt werden?

Einen Schadensersatzanspruch verjährt erst nach 3 Jahren. Dennoch ist es ratsam den Schaden sofort nach bekannt werden, begutachten zu lassen.

Zu welcher Uhrzeit ist ein Unfallgutachten möglich?

Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr sind wir für euch erreichbar. Bei dringenden Fällen auch am Wochenende.

Welche Fahrzeuge kann ich von Ihnen im Falle eines Schadens oder Verkehrsunfalls begutachten lassen?

PKW, Krad, LKW, Bus, Anhänger, Fahrrad, E-Bike, Kleinkrafträder (Moped), Sattelauflieger, Wohnanhänger und Wohnmobile, Transporter, Sonderfahrzeuge (oder auch Boote).

Brauche ich im Haftpflichtschadenfall an meinem Fahrzeug einen Rechtsanwalt?

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es fast immer sinnvoll ist, sich neben dem Gutachter auch gleich von Anfang an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu nehmen. Dazu ist keine Rechtsschutzversicherung nötig. Die Rechtsanwaltskosten sind von der schadenregulierenden Versicherung ebenso zu tragen wie die Kosten für die Gutachtenerstellung.

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