Freie Gutachterwahl
Sie bestimmen den Sachverständigen – nicht die gegnerische Versicherung.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Wir stellen Ihren Schaden neutral und vollständig fest – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Als ihr Sachverständigenbüro in Potsdam, ist es uns bei SKIBA besonders wichtig, dass unsere Kunden im Falle eines Unfallschadens (Verkehrsunfall) eine schnelle und gerechte Schadensregulierung erfahren. Hierbei spielt das Kfz-Unfallgutachten eine zentrale Rolle. Es wird von einem neutralen Sachverständigen erstellt und dient als Grundlage für die Schadensbewertung und -regulierung zwischen den Versicherungen der Unfallbeteiligten. Das Gutachten gibt dem Geschädigten eine Orientierung über die entstandenen Kosten und ist ein wichtiges Beweismittel in einem Rechtsstreit. Zusammenfassend ist das Kfz-Unfallgutachten ein unverzichtbarer Bestandteil der Schadensregulierung und wir als Unternehmen unterstützen unsere Kunden dabei, eine schnelle und faire Entschädigung zu erhalten.
Sie bestimmen den Sachverständigen – nicht die gegnerische Versicherung.
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden trägt die Gegenseite die Gutachterkosten.
Begutachtung in Potsdam meist am selben oder nächsten Tag.
Ist Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit, kommen wir zu ihm.
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen zum ersatzfähigen Schaden. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt sie – für Sie entsteht kein Eigenanteil. Voraussetzung ist, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt (Richtwert: rund 750 Euro). Ob das zutrifft, prüfen wir vorab mit Ihnen.
Ein Unfallgutachten erfasst den gesamten Schaden – nicht nur die Reparaturkosten.
Vollständige Kalkulation nach Herstellervorgaben.
Der Wertverlust, der auch nach fachgerechter Reparatur bleibt.
Entschädigung oder Mietwagen für die Dauer des Ausfalls.
Grundlage für die Abrechnung im Totalschadenfall.
Einordnung als wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden.
Fotos, Messwerte und technische Bewertung für Versicherung und Gericht.
Melden Sie den Unfall telefonisch oder online – am besten, bevor die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragt.
Sie führen das Fahrzeug an einem unserer Standorte vor, oder wir begutachten es vor Ort.
Sie bekommen das vollständige Gutachten zur Weitergabe an Versicherung oder Anwalt.
Auf Basis des Gutachtens wird Ihr Schaden abgerechnet.
Bei einem Haftpflichtschaden wählen Sie den Sachverständigen selbst. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Bei Kaskoschäden gelten dagegen die Bedingungen Ihres Vertrags.
Sie dürfen einen Anwalt hinzuziehen. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch dessen Kosten – eine Rechtsschutzversicherung ist dafür nicht erforderlich.
Nicht jeder Schaden erfordert ein vollständiges Gutachten. Diese Übersicht hilft bei der Einordnung.
| Dokument | Wofür | Wer zahlt (Haftpflicht) |
|---|---|---|
| Unfallgutachten | Vollständige Schadenfeststellung nach Unfall | gegnerische Versicherung |
| Kostenvoranschlag | Reparaturkostenschätzung bei Bagatellschäden | meist selbst / strittig |
| Wertgutachten | Fahrzeugwert unabhängig vom Unfall | Auftraggeber |
Für eine Wertermittlung außerhalb eines Unfalls ist das Kfz-Wertgutachten der richtige Weg.

„Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl des Gutachters. Unsere Aufgabe ist es, den Schaden neutral und vollständig festzustellen – unabhängig davon, welche Versicherung am Ende zahlt.“
Die freie Gutachterwahl ergibt sich in Deutschland aus § 249 BGB und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach hat der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten sind vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen, sofern dieser für den Unfall haftet.
Der Kfz-Gutachter ist fachlich speziell dafür ausgebildet, den Schadenumfang exakt zu bestimmen. Dazu gehören nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern z.B. auch, ob eine Wertminderung oder Wertverbesserung eintritt, ob ein Nutzungsausfall entsteht oder ob das Fahrzeug überhaupt noch verkehrssicher und nutzbar ist. Des Weiteren ist der Kfz-Gutachter auch mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut und weiß, welche Schritte bei der Schadenregulierung zu beachten sind. Deshalb ist es wichtig, nach einem Verkehrsunfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der den Schadenumfang objektiv und fachlich richtig einschätzt.
Als Geschädigter in einem Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl, welchen Gutachter Sie beauftragen möchten. Bei einem Kaskoschaden hat jedoch grundsätzlich die Versicherung das Recht, einen Gutachter zu bestimmen.
Bei Fremdverschulden handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall hat man das Recht, sich selbst einen Kfz-Gutachter/-Sachverständigen zu suchen, den die schadenregulierende Versicherung bezahlen muss. Dieser Sachverständige dokumentiert in einem Gutachten den Schaden, welcher ja oft über die bloßen Reparaturkosten hinausgeht. Es ist in solchen Fällen immer sinnvoll, das Fahrzeug bei uns vorzuführen. Dann kann der Sachverständige im Vorfeld entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Gutachtenerstellung, deren Kosten die Haftpflichtversicherung des schadenenverursachenden Fahrzeugs tragen muss, erfüllt sind.
Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden und liegen die Kosten für den Ausgleich des entstandenen Schadens über der Bagatellschadengrenze, so muss die schadenregulierende Versicherung das Gutachten bezahlen.
Der Sachverständige kann in solchen Fällen auch zum Fahrzeug kommen und es vor Ort begutachten.
Einen Schadensersatzanspruch verjährt erst nach 3 Jahren. Dennoch ist es ratsam den Schaden sofort nach bekannt werden, begutachten zu lassen.
Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr sind wir für euch erreichbar. Bei dringenden Fällen auch am Wochenende.
PKW, Krad, LKW, Bus, Anhänger, Fahrrad, E-Bike, Kleinkrafträder (Moped), Sattelauflieger, Wohnanhänger und Wohnmobile, Transporter, Sonderfahrzeuge (oder auch Boote).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es fast immer sinnvoll ist, sich neben dem Gutachter auch gleich von Anfang an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu nehmen. Dazu ist keine Rechtsschutzversicherung nötig. Die Rechtsanwaltskosten sind von der schadenregulierenden Versicherung ebenso zu tragen wie die Kosten für die Gutachtenerstellung.
Übergeben Sie uns Ihren Schaden. Wir prüfen vorab, ob ein Gutachten der richtige Weg ist.