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Beim Kfz-Unfallschaden gut beraten
Wurde ein Fahrzeug bei einem Unfall unverschuldet beschädigt, hat der Halter Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug wieder vollständig instandgesetzt wird. Zur Schadenbeurteilung können Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Da es sich nach der Reparatur um ein Unfallfahrzeug handelt, wird ein potenzieller Kaufinteressent nicht bereit sein, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein nicht verunfalltes Fahrzeug bezahlen würde.
Deshalb erkennt die Rechtsprechung diese unfallbedingte (merkantile) Wertminderung als Schadensposition an. Die Ermittlungen zur merkantilen Wertminderung führt ein Kfz-Sachverständiger durch.
Bei einem Unfallschaden kontaktieren Sie uns unter: 0331 730 830 oder kommen Sie gerne vor Ort vorbei.

„Der wichtigste Rat nach einem Unfall: Ruhe bewahren und den eigenen Gutachter anrufen, bevor die gegnerische Versicherung die Regulierung übernimmt. Das ist Ihr gutes Recht.“
Fazit
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf vollständige Instandsetzung – und auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Auch die merkantile Wertminderung ist eine anerkannte Schadensposition, die ein Sachverständiger für Sie ermittelt.
Häufige Fragen
Darf ich nach einem unverschuldeten Unfall meinen eigenen Gutachter wählen?
Ja. Wurde Ihr Fahrzeug unverschuldet beschädigt, haben Sie Anspruch auf vollständige Instandsetzung und können einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Schadenbeurteilung beauftragen.
Warum ist die merkantile Wertminderung wichtig?
Nach einer Reparatur bleibt das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug und erzielt am Markt einen geringeren Preis. Diese unfallbedingte (merkantile) Wertminderung wird von der Rechtsprechung als Schadensposition anerkannt und vom Sachverständigen ermittelt.



