Blog · · 1 Min. Lesezeit
Die Vollkaskoversicherung
Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile. Die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko kann unabhängig voneinander gewählt werden.
Der anteilige Beitrag der Teilkaskoversicherung innerhalb der Vollkaskoversicherung reduziert sich durch das SFR-System bei Schadenfreiheit auch.
Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Belastung des Schadenfreiheitsrabattes.
In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
- Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
- selbst verschuldete Unfallschäden
- In der Schweiz gibt es die Besonderheit, dass bei fehlender Haftpflichtversicherung und gleichzeitiger Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners der Nationale Garantiefonds eintritt.
Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.
Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher.
Ständige Pflichten
- Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges muss gesetzeskonform sein
- unberechtigter Gebrauch des Kraftfahrzeuges muss verhindert werden
- Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung
Pflichten im Schadensfall
- Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche)
- Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs
- Pflicht zur Schadensminderung
(Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser verhindern.)

„Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen ist die Vollkasko fast immer sinnvoll. Im Schadenfall gilt: Fristen einhalten und den Schaden sauber dokumentieren lassen.“
Fazit
Die Vollkasko ergänzt die Teilkasko um Vandalismus und selbstverschuldete Unfallschäden – gegen entsprechende Pflichten wie fristgerechte Schadenanzeige und Schadenminderung. Ob sie sich lohnt, hängt von Fahrzeugwert und Schadenfreiheitsrabatt ab.
Häufige Fragen
Was deckt die Vollkasko zusätzlich zur Teilkasko ab?
Zusätzlich versichert sind u. a. Vandalismus (mutwillige Beschädigung) sowie selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.
Welche Pflichten habe ich im Schadensfall?
Zu den Pflichten gehören die Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche), die Aufklärung des Unfallhergangs sowie die Schadenminderungspflicht.



