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Mietwagen/Ersatzfahrzeug

Bei einem Haftpflichtschaden steht dem Geschädigten für die Dauer der Reparaturzeit oder im Falle eines Totalschadens für die Wiederbeschaffungsdauer jeweils zuzüglich eventueller Vorlaufzeiten ein Ersatzfahrzeug zu (sofern kein Nutzungsausfall geltend gemacht wird).

Voraussetzung ist aber, dass das gemietete Ersatzfahrzeug über den Rahmen hinaus so genutzt wird, als würde man gelegentlich mit dem Taxi fahren (Schadenminderungspflicht). Faustregel: mindestens 25 km pro Tag, in ländlicher Gegend mit Unterversorgung durch öffentliche Verkehrsmittel auch weniger.

Da durch die Nutzung eines Mietwagens der eigene Wagen keinem Verschleiß unterliegt, wird in der Regel ein entsprechender Eigenersparnisabzug vorgenommen. Diesem Abzug kann man in vielen Gerichtsbezirken (die Rechtsprechung ist aber uneinheitlich) entgehen, indem man ein Mietfahrzeug anmietet, das eine Klasse niedriger als das eigene Fahrzeug eingestuft ist.

In vielen Gerichtsbezirken gilt zudem

Wenn das Mietfahrzeug nur für eine kurze Gesamtstrecke genutzt wird (Faustregel: unter 1.000 km), ist die Eigenersparnis am eigenen Fahrzeug nur theoretischer Natur und nicht messbar. Ein Eigenersparnisausgleich entfällt auch dann.

Christian Kindler
Beim Mietwagen machen viele Geschädigte teure Fehler. Wer die Spielregeln kennt – Mindestfahrleistung, Fahrzeugklasse, Mietdauer – bekommt die Kosten in voller Höhe erstattet.
Christian KindlerKfz-Sachverständiger

Fazit

Nach einem Haftpflichtschaden steht Ihnen für die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer ein Ersatzfahrzeug zu. Beachten Sie die Schadenminderungspflicht – und mieten Sie im Zweifel eine Klasse kleiner, um Abzüge für Eigenersparnis zu vermeiden.

Häufige Fragen

Wann steht mir ein Ersatzfahrzeug zu?

Bei einem Haftpflichtschaden steht dem Geschädigten für die Dauer der Reparatur – oder bei einem Totalschaden für die Wiederbeschaffungsdauer – zuzüglich eventueller Vorlaufzeiten ein Ersatzfahrzeug zu, sofern kein Nutzungsausfall geltend gemacht wird.

Was ist der Eigenersparnisabzug?

Da das eigene Fahrzeug während der Mietzeit nicht abgenutzt wird, wird in der Regel ein Eigenersparnisabzug vorgenommen. Diesem kann man oft entgehen, indem man eine kleinere Fahrzeugklasse anmietet.