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Reparaturdauer (Arbeitstage)
Die Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer ist in einem Haftpflichtgutachten wichtig für die Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung, der Vorhaltekosten bzw. der Länge der Mietdauer für ein Ersatzfahrzeug.
Die voraussichtliche Reparaturdauer berücksichtigt den Zeitaufwand, der für die fach- und sachgerechte Beseitigung des Unfallgeschehens erforderlich ist. Es wird bei der Beurteilung der Instandsetzungsdauer davon ausgegangen, dass die Reparatur zügig und ohne größere Unterbrechungen durchgeführt wird. Sie beinhaltet keine Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung, keine Stand- und Wartezeiten sowie keine Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Sie beinhaltet auch nicht die Wartezeit auf das Gutachten und eine eventuelle Überlegungszeit bis zur Reparaturentscheidung. Gelegentlich treten Lieferschwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung auf, wodurch es dann zu entsprechenden Verzögerungen und somit zu einer Verlängerung der Reparaturdauer kommt.

„Die Reparaturdauer im Gutachten ist bares Geld: Sie entscheidet über Mietwagentage und Nutzungsausfall. Deshalb kalkulieren wir sie sorgfältig und belastbar.“
Fazit
Die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer bestimmt, wie lange Ihnen Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen zusteht. Eine realistische Kalkulation durch den Sachverständigen schützt Sie vor Kürzungen der Versicherung.
Häufige Fragen
Warum ist die Reparaturdauer im Gutachten wichtig?
Die voraussichtliche Reparaturdauer ist in einem Haftpflichtgutachten maßgeblich für die Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung, der Vorhaltekosten bzw. der Länge der Mietdauer für ein Ersatzfahrzeug.



