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Restwert (RW)
Unter dem Restwert versteht man den Betrag, den der Geschädigte durchschnittlich für sein beschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand auf dem ihm zugänglichen allgemeinen regionalen Markt erzielt.
Hierbei ist die Ermittlung des Veräußerungswertes (Restwert) unter Berücksichtigung der Grundzüge der Entscheidung des BGHs vom 04.06.1993, AZ VI ZR 181/92, (u.A. NJW 1993, S. 1849 ff). durchzuführen. Öfter wird dieser gleichgesetzt dem Veräußerungswert bzw. Händlereinkaufswert.

„Restwertbörsen der Versicherer liefern oft überhöhte Werte, die den Geschädigten benachteiligen. Wir ermitteln den Restwert so, wie es der BGH vorgibt: auf dem Markt, der Ihnen tatsächlich zugänglich ist.“
Fazit
Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand auf dem regionalen Markt noch erzielt. Er beeinflusst die Totalschadenabrechnung erheblich – eine korrekte Ermittlung nach BGH-Grundsätzen ist daher entscheidend.
Häufige Fragen
Was versteht man unter dem Restwert?
Der Restwert ist der Betrag, den der Geschädigte für sein beschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand durchschnittlich auf dem ihm zugänglichen regionalen Markt erzielen kann. Er wird häufig mit dem Händlereinkaufswert gleichgesetzt.



