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Sachverständigenverfahren in der KFZ-Versicherung
Streiten Sie mit Ihrer Kaskoversicherung über die Höhe des Schadens, muss nicht sofort ein Gericht entscheiden. Für genau solche Fälle sieht der Versicherungsvertrag das Sachverständigenverfahren vor – ein geregeltes Verfahren, in dem unabhängige Gutachter die strittige Schadenhöhe klären.
Auf einen Blick: Das Sachverständigenverfahren ist ein im Kaskovertrag vorgesehener Weg, um Streit über die Schadenhöhe ohne Gericht zu klären: Beide Seiten benennen je einen Sachverständigen, die sich einigen oder einen Obmann hinzuziehen.
Was ist das Sachverständigenverfahren?
Das Sachverständigenverfahren ist ein in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) vorgesehenes Verfahren zur verbindlichen Feststellung der Schadenhöhe. Es betrifft nur die Höhe des Schadens – nicht die Frage, ob überhaupt ein versicherter Schaden vorliegt.
Wann kommt das Verfahren zum Einsatz?
Typischer Fall: Ihre Kaskoversicherung setzt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert oder Restwert anders an als Ihr eigenes Gutachten. Statt jahrelang zu prozessieren, lässt sich der Streit über das Sachverständigenverfahren meist schneller und günstiger beilegen.
So läuft das Sachverständigenverfahren ab
- Beide Seiten – Versicherung und Versicherungsnehmer – benennen jeweils einen Sachverständigen.
- Die beiden Sachverständigen versuchen, sich auf eine Schadenhöhe zu einigen.
- Kommt keine Einigung zustande, benennen sie vorab einen unparteiischen Obmann, dessen Feststellung innerhalb der Differenz beider Gutachten verbindlich ist.
Die Kosten des eigenen Sachverständigen trägt in der Regel jede Seite selbst; die Kosten des Obmanns werden meist geteilt. Ein Blick in Ihre konkreten Vertragsbedingungen lohnt sich.
Schneller und günstiger als ein Prozess
Das Verfahren spart oft Zeit und Kosten gegenüber einem Gerichtsverfahren und führt zu einem fachlich fundierten Ergebnis. Wichtig ist, dass Ihr Sachverständiger Ihre Interessen konsequent und neutral vertritt – genau das leisten wir für unsere Kunden.

„Das Sachverständigenverfahren ist ein unterschätztes Instrument: Es löst viele Kaskostreitigkeiten fair und ohne jahrelangen Rechtsstreit. Wir vertreten dabei konsequent die Interessen unserer Kunden.“
Fazit
Streiten Sie mit Ihrer Kaskoversicherung über die Schadenhöhe, muss nicht gleich das Gericht entscheiden: Im Sachverständigenverfahren benennen beide Seiten je einen Gutachter, die sich auf ein Ergebnis einigen. Das ist meist schneller und günstiger als ein Prozess.
Häufige Fragen
Was ist das Sachverständigenverfahren in der Kfz-Versicherung?
Ein in den Kaskobedingungen (AKB) vorgesehenes Verfahren, um Streit über die Höhe eines Schadens verbindlich zu klären – ohne Gericht. Es betrifft nur die Schadenhöhe, nicht die Frage, ob ein versicherter Schaden vorliegt.
Wie läuft das Verfahren ab?
Beide Seiten benennen je einen Sachverständigen. Einigen sich diese nicht, entscheidet ein zuvor bestimmter, unparteiischer Obmann innerhalb der Differenz der beiden Gutachten.
Wer trägt die Kosten?
In der Regel trägt jede Seite die Kosten ihres eigenen Sachverständigen; die Kosten des Obmanns werden meist geteilt. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.
Ist das Verfahren besser als ein Gerichtsprozess?
Häufig ja: Es ist meist schneller und günstiger und liefert ein fachlich fundiertes Ergebnis. Entscheidend ist ein Sachverständiger, der Ihre Interessen konsequent vertritt.



