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Totalschaden

Man unterscheidet zwischen dem Totalschaden, dem technischen Totalschaden sowie dem fiktiven unechten Totalschaden.

Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten, ggf. zuzüglich Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeuges vor dem Schadenereignis) übersteigen. Aus technischer Sicht wäre eine Instandsetzung des Fahrzeuges möglich, aber unwirtschaftlich.

Technischer Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug aufgrund der erheblichen Beschädigung aus fachlicher Sicht nicht mehr instand gesetzt werden kann. Das ist aber keine wirtschaftliche, sondern eine rein technische Frage.

Fiktiver unechter Totalschaden

Ein fiktiver unechter Totalschaden liegt dann vor, wenn der Anspruchsteller trotz vorliegender Reparaturwürdigkeit (Reparaturkosten liegen unterhalb des Wiederbeschaffungswertes) sein Fahrzeug nicht mehr reparieren lassen möchte und auf Basis eines Totalschadens (Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes) abrechnet.

Diese Art der Abrechnung funktioniert nur, wenn die Summe aus Reparaturkosten und ggf. Minderwert („Wiederherstellungsaufwand“) höher ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes („Wiederbeschaffungsaufwand“). Man spricht von einem deckenden Restwert. Die leistungserbringende Versicherung darf sich hierbei die kostengünstigste Variante aussuchen.

Matthias Hunke
Totalschaden heißt nicht automatisch Abschied vom Fahrzeug. Mit korrekt ermittelten Werten – und notfalls der 130-%-Regel – holen wir für unsere Kunden das Maximum aus der Regulierung.
Matthias HunkeKfz-Sachverständiger

Fazit

Ob wirtschaftlicher, technischer oder fiktiver unechter Totalschaden: Die Einstufung entscheidet darüber, wie Ihr Schaden abgerechnet wird. Wiederbeschaffungswert und Restwert müssen dabei sauber ermittelt werden – vom unabhängigen Sachverständigen, nicht allein von der Versicherung.

Häufige Fragen

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten – ggf. zuzüglich Wertminderung – den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Eine Instandsetzung wäre technisch möglich, aber unwirtschaftlich.

Wann liegt ein technischer Totalschaden vor?

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug aufgrund der erheblichen Beschädigung aus fachlicher Sicht nicht mehr instand gesetzt werden kann. Das ist eine rein technische, keine wirtschaftliche Frage.

Was bedeutet fiktiver unechter Totalschaden?

Davon spricht man, wenn der Anspruchsteller sein Fahrzeug trotz Reparaturwürdigkeit nicht reparieren lässt und auf Totalschadenbasis (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) abrechnet.