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Vor- und Altschäden
Man unterscheidet Vor- und Altschäden wie folgt:
Altschaden
Unter einem Altschaden versteht man eine noch nicht behobene Beschädigung an einem Kraftfahrzeug. Dies können Unfallschäden, Gebrauchsschäden wie Dellen, Beulen, Kratzer oder auch Korrosionsschäden sein. Auch Verschleißschäden sind Altschäden.
Vorschaden
Unter einem Vorschaden versteht man einen reparierten Schaden am Fahrzeug. Hierzu gehören fach- und sachgerecht instand gesetzte Unfallschäden, aber auch provisorisch grob instand gesetzte Unfallschäden. Bei letzteren ist die Angabe, ob nur eine teilweise Instandsetzung oder aber eine nicht fach- und sachgerechte Instandsetzung erfolgte, zwingend erforderlich.

„Wer Vor- oder Altschäden verschweigt, riskiert seinen gesamten Anspruch. Offenheit gegenüber dem Gutachter zahlt sich hier immer aus.“
Fazit
Ein Altschaden ist eine unreparierte Beschädigung, ein Vorschaden ein fachgerecht behobener früherer Schaden. Beide müssen im Gutachten offengelegt und abgegrenzt werden – das schützt Sie vor dem Vorwurf, alte Schäden neu abrechnen zu wollen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Vor- und Altschaden?
Ein Altschaden ist eine noch nicht behobene Beschädigung am Fahrzeug. Ein Vorschaden ist dagegen ein bereits reparierter, fach- und sachgerecht instand gesetzter Schaden.



