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Wert-Definitionen (Oldtimerversicherung)
Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert – Worauf kommt’s an?
Bei der Versicherung von Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen tauchen mehrere Wertbegriffe auf, die nicht dasselbe bedeuten. Wir erklären die wichtigsten.
Marktwert
Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Lediglich bei seltener gehandelten Fahrzeugen und bei Modellen, die überwiegend über den gewerblichen Handel vertrieben werden, fließen auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit ein. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich. Er gilt als Taxe (festgesetzter, vereinbarter Preis) im Sinne des § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Achtung: Für die regelmäßige Anpassung des Versicherungswertes ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich! Im Schadenfall wird andernfalls nur der bei Versicherungsabschluss ursprünglich vereinbarte Marktwert ersetzt, auch wenn dieser durch die bei Oldtimern übliche Wertsteigerung nicht mehr aktuell und deutlich zu niedrig ist. (Unterversicherung). Die Fahrzeugbewertung sollte daher spätestens alle 2 Jahre aktualisiert werden.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert gibt an, welcher Betrag nötig wäre, um ein gleichwertiges Fahrzeug in vergleichbarem Zustand am Spezialmarkt wiederzubeschaffen. Bei Oldtimern liegt er in der Regel nahe am Marktwert, kann bei besonders gesuchten Modellen aber auch darüber liegen. Im Schadenfall ist er die zentrale Bezugsgröße für die Regulierung.
Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat – unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein. Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv restauriert wurde.

„Viele Oldtimer sind schlicht unterversichert, weil der Wert seit Jahren nicht angepasst wurde. Ein aktuelles Wertgutachten schützt im Schadenfall vor bösen Überraschungen.“
Fazit
Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert sind bei Oldtimern nicht dasselbe – und die richtige Versicherungssumme hängt an der richtigen Definition. Denken Sie daran: Für die regelmäßige Anpassung des Versicherungswertes sind Sie selbst verantwortlich.
Häufige Fragen
Was ist der Marktwert eines Oldtimers?
Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt. Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert – für dessen regelmäßige Anpassung ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich.
Was bedeutet Wiederherstellungswert?
Der Wiederherstellungswert ist die Summe aus Anschaffung und späterer Restaurierung eines Fahrzeugs – unabhängig vom aktuellen Marktwert.



