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Wiederbeschaffungswert (WBW oder auch WB)
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist einer der wichtigsten Begriffe in der Schadenregulierung – besonders beim Totalschaden. Er beziffert, welchen Betrag Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug wiederzubeschaffen. Wird er zu niedrig angesetzt, bekommen Sie am Ende zu wenig ausgezahlt.
Auf einen Blick: Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Markt aufwenden müssten. Zusammen mit dem Restwert bildet er die Grundlage der Totalschadenabrechnung – ermittelt wird er am besten von einem unabhängigen Sachverständigen.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den ein Geschädigter aufwenden muss, um ein nach Typ, Alter, Ausstattung und Zustand gleichwertiges Fahrzeug auf dem ihm zugänglichen allgemeinen regionalen Markt zu erwerben. Maßgeblich ist der Preis bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler, nicht der günstigste Zufallstreffer im Internet.
Der WBW ist damit ein Bruttowert und nicht mit dem Neupreis oder dem reinen Händlereinkaufswert zu verwechseln.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?
Ausschlaggebend sind Alter, Laufleistung, Ausstattung, Zustand, Vorschäden und die regionale Marktlage. Reine Listen- oder Rechnerwerte (etwa Schwacke oder DAT) dienen nur als Orientierung – sie bilden den individuellen Zustand Ihres Fahrzeugs oft nicht korrekt ab. Verlässlich ermittelt ein Kfz-Sachverständiger den Wert anhand des tatsächlichen Fahrzeugs und vergleichbarer Marktangebote.
Für die Totalschadenabrechnung gilt vereinfacht:
- Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert − Restwert
- Liegen die Reparaturkosten darunter, ist die Reparatur in der Regel wirtschaftlich.
Wiederbeschaffungswert mit oder ohne Mehrwertsteuer?
Ob im WBW Mehrwertsteuer enthalten ist, hängt davon ab, wie ein vergleichbares Fahrzeug üblicherweise gehandelt wird: regelbesteuert (volle MwSt.), differenzbesteuert (Teil-MwSt.) oder privat (ohne MwSt.). Bei der fiktiven Abrechnung (Auszahlung ohne Reparatur/Ersatzkauf) wird die enthaltene Mehrwertsteuer in der Regel abgezogen – erstattet wird sie erst, wenn sie durch einen Ersatzkauf tatsächlich anfällt.
Wiederbeschaffungswert, Restwert und Totalschaden
Übersteigen die Reparaturkosten (ggf. zzgl. Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Für die Abrechnung ziehen Sie vom Wiederbeschaffungswert den Restwert ab. Wie die verschiedenen Totalschadenarten zusammenhängen, lesen Sie im Beitrag Totalschaden.
Was tun, wenn die Versicherung den Wiederbeschaffungswert zu niedrig ansetzt?
Versicherer setzen den Wiederbeschaffungswert im eigenen Interesse mitunter zu niedrig an. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten. Erscheint Ihnen der angesetzte Wert zu niedrig, sollten Sie ihn nicht ungeprüft akzeptieren – ein Sachverständiger belegt den korrekten Marktwert nachvollziehbar.

„Beim Wiederbeschaffungswert geht es um die Frage: Was kostet mich ein vergleichbares Fahrzeug heute? Wer diesen Wert zu niedrig ansetzt, reguliert am Ende zu wenig.“
Fazit
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu beschaffen. Er ist eine zentrale Größe bei der Abrechnung von Totalschäden – und sollte von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden.
Häufige Fragen
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Bruttobetrag, den Sie aufwenden müssten, um ein nach Typ, Alter, Ausstattung und Zustand gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt bei einem seriösen Händler wiederzubeschaffen.
Wie berechnet man den Wiederbeschaffungswert?
Er wird anhand von Alter, Laufleistung, Ausstattung, Zustand und regionaler Marktlage ermittelt. Listenrechner dienen nur als Orientierung – verlässlich bestimmt ihn ein Kfz-Sachverständiger anhand des Fahrzeugs und vergleichbarer Marktangebote.
Wird der Wiederbeschaffungswert brutto oder netto ausgezahlt?
Das hängt davon ab, wie vergleichbare Fahrzeuge gehandelt werden (regel-, differenz- oder privatbesteuert). Bei fiktiver Abrechnung wird die enthaltene Mehrwertsteuer meist abgezogen und erst bei tatsächlichem Ersatzkauf erstattet.
Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, der Restwert der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im Ist-Zustand noch erzielt. Der Wiederbeschaffungsaufwand ergibt sich aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Was kann ich tun, wenn der Wiederbeschaffungswert zu niedrig ist?
Akzeptieren Sie ihn nicht ungeprüft. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten, das den korrekten Marktwert belegt.
Kann ich mir den Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen?
Ja, eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis ist möglich. Dabei wird in der Regel die im Wiederbeschaffungswert enthaltene Mehrwertsteuer zunächst nicht ausgezahlt.



