Fahrzeugbewertung
Wir ermitteln Werte
Im Gegensatz zum Wertgutachten handelt es sich bei der Fahrzeugbewertung klassischerweise um die Bestimmung des Zeitwerts. Es wird also ermittelt, welchen Wert Ihr Gebrauchtwagen aktuell am Markt hat. Dieser Wert wird von jedem Autohändler als Grundlage dafür genommen, zu welchem Preis man das Fahrzeug ankaufen bzw. verkaufen kann. Auch beim Herauslösen eines Fahrzeugs aus dem Firmenvermögen ist eine solche Fahrzeugbewertung erforderlich.
Alter, Laufleistung, Modell und Ausstattung sind hierbei entscheidend. Von einer einfachen Schwacke Bewertung ist abzusehen, da sie den Zustand des Fahrzeuges nicht angemessen berücksichtigt, sowie keine besondere Ausstattung oder gar Oldtimer ordnungsgemäß bewertet.
Fahrzeugbewertung
- Bewertung des Fahrzeugwerts z.B. bei Herauslösung aus Firmeninventar
- Termin einfach online anfragen
- Einfache und unkomplizierte Bewertung nach Schwacke-Liste
Gut beraten
Unsere Kundenstimmen
Fahrzeugbewertung
Jetzt Termin vereinbaren
Nutzen Sie unsere telefonische Erstberatung
0331 730 830
Buchen Sie direkt einen Termin
TERMIN BUCHEN
Schreiben Sie uns per WhatsApp.
0331 730 831 11
Gut zu wissen
FAQ zu Fahrzeugbewertung
Wer kann eine Oldtimerbegutachtung durchführen?
Ich möchte mein Fahrzeug verkaufen. Wie kann ich den Wert meines Fahrzeuges für den Verkauf ermitteln?
Zu berücksichtigen ist dabei das Baujahr, die Laufleistung, der Pflegeszustand, die Vorschäden, die Art der Nutzung (Anhängerbetrieb, Firmenfahrzeug) und die Aussattung und ggf Sonderzubehör und auch die regionale Marktlage. Dies kann durch unere Sachverständigen im Rahmen einer Fahrzeugbewertung festgestellt werden.
Was ist ein Leasingrücknahmegutachten? Wann benötige ich dies?
Ein Leasinggutachten ist ein Zustandsbericht ihres Fahrzeugs nach Ablauf der Leasinglaufzeit. Hierbei wird dokumentiert, welche Schäden und Gebrauchsspuren am Fahrzeug gegeben sind. Benötigt wird dieses immer zum Ende der Leasinglaufzeit und wird i.d.R. vom Autohaus erstellt. Gerne können Sie auch vorab ein unabhängiges Leasinggutachten erstellen lassen.
Welche Dokumente sind für eine Fahrzeugbewertung notwendig?
Neben dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Bericht der letzten Hauptuntersuchung sehr wichtig. Wer an seinem Fahrzeug Veränderungen und Umbauten vorgenommen hat, hält idealerweise entsprechende Rechnungen und Dokumentationen bereit. Grundsätzlich gilt: Je mehr Unterlagen zur Verfügung stehen, umso besser für die Bewertung.
Was wird bei einer Fahrzeugbewertung ermittelt?
Ihr erfahrener SKIBA KFZ-Sachverständiger nutzt die bereitgestellten Dokumente, um Ihr Fahrzeug so exakt wie möglich nach den aktuellen Marktbedingungen zu bewerten. Ermittelt wird neben dem Zeitwert des Wagens der Restwert, über den sich Besitzer auf Basis der 1957 erstmals veröffentlichten Schwacke-Liste selbst einen ersten Überblick verschaffen können. Die individuelle Einschätzung eines sachkundigen Gutachters ist selbstverständlich genauer. Der Händler ein- und -verkaufswert sowie der Wiederbeschaffungswert tauchen ebenfalls in der Kfz-Bewertung auf.