Kfz-Unfallgutachten
Kfz-Schadengutachten zur Ermittlung des Schadenumfangs
Als ihr Sachverständigenbüro in Potsdam, ist es uns bei SKIBA besonders wichtig, dass unsere Kunden im Falle eines Unfallschadens (Verkehrsunfall) eine schnelle und gerechte Schadensregulierung erfahren. Hierbei spielt das Kfz-Unfallgutachten eine zentrale Rolle. Es wird von einem neutralen Sachverständigen erstellt und dient als Grundlage für die Schadensbewertung und -regulierung zwischen den Versicherungen der Unfallbeteiligten. Das Gutachten gibt dem Geschädigten eine Orientierung über die entstandenen Kosten und ist ein wichtiges Beweismittel in einem Rechtsstreit. Zusammenfassend ist das Kfz-Unfallgutachten ein unverzichtbarer Bestandteil der Schadensregulierung und wir als Unternehmen unterstützen unsere Kunden dabei, eine schnelle und faire Entschädigung zu erhalten.
Darf man den Gutachter selbst wählen?
Die freie Gutachterwahl ist in Deutschland im § 632a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall das Recht hat, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten sind vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen, sofern dieser für den Unfall haftet.
Wieso sollte ich nach einem Unfall einen Gutachter aufsuchen?
Der Kfz-Gutachter ist fachlich speziell dafür ausgebildet den Schadenumfang exakt zu bestimmen. Dazu gehören nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern z.B. auch ob eine Wertminderung oder Wertverbesserung eintritt, ob ein Nutzungsausfall entsteht, oder ob das Fahrzeug überhaupt noch verkehrssicher und nutzbar ist.
Des Weiteren ist der Kfz-Gutachter auch mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut und weiß welche Schritte bei der Schadenregulierung zu beachten sind.
Deshalb ist es wichtig, nach einem Verkehrsunfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der den Schadenumfang objektiv und fachlich richtig einschätzt.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Als Geschädigter in einem Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl welchen Gutachter sie beauftragen möchten.
Bei einem Kaskoschaden hat jedoch grundsätzlich die Versicherung das Recht einen Gutachter zu bestimmen.
Kfz-Schadengutachten
- ein neutraler Kfz-Sachverständiger empfiehlt sich nach jedem Unfallschaden
- Termine in der Regel auch am gleichen Tag noch verfügbar
- Begutachtung bei uns vor Ort oder am Standort des Fahrzeugs, wenn nicht mehr fahrfähig
- Termin einfach online anfragen
- Mehr als 30 Jahre Erfahrung im Bereich der Kfz-Schadengutachten
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Gut zu wissen
FAQ zu Kfz-Unfallgutachten
Ich hatte einen Verkehrsunfall und mein Fahrzeug ist beschädigt. Was muss ich tun?
Beim Eigenverschulden oder anderen Kaskoschäden sollte man ggf. die eigene Kfz-Versicherung kontaktieren. Beim Fremdverschulden handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall hat man das Recht, sich selbst einen Kfz-Gutachter/-Sachverständigen zu suchen, den die schadenregulierende Versicherung bezahlen muss. Dieser Sachverständige dokumentiert in einem Gutachten den Schaden, welcher ja oft über die bloßen Reparaturkosten hinausgeht. Es ist in solchen Fällen immer sinnvoll, das Fahrzeug bei uns vorzuführen. Dann kann der Sachverständige im Vorfeld entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Gutachtenerstellung, deren Kosten die Haftpflichtversicherung des schadenenverursachenden Fahrzeugs tragen muss, erfüllt sind. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es fast immer sinnvoll ist, sich neben dem Gutachter auch gleich von Anfang an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu nehmen. Dazu ist keine Rechtsschutzversicherung nötig. Die Rechtsanwaltskosten sind von der schadenregulierenden Versicherung ebenso zu tragen wie die Kosten für die Gutachtenerstellung.
Wann brauche ich ein Gutachten nach einem Verkehrsunfall?
Bei Fremdverschulden handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall hat man das Recht, sich selbst einen Kfz-Gutachter/-Sachverständigen zu suchen, den die schadenregulierende Versicherung bezahlen muss. Dieser Sachverständige dokumentiert in einem Gutachten den Schaden, welcher ja oft über die bloßen Reparaturkosten hinausgeht. Es ist in solchen Fällen immer sinnvoll, das Fahrzeug bei uns vorzuführen. Dann kann der Sachverständige im Vorfeld entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Gutachtenerstellung, deren Kosten die Haftpflichtversicherung des schadenenverursachenden Fahrzeugs tragen muss, erfüllt sind.
Übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Unfallgutachten? Was sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme des Unfallgutachtens durch die Versicherung?
Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden und liegen die Kosten für den Ausgleich des entstandenen Schadens über der Bagatellschadengrenze, so muss die schadenregulierende Versicherung das Gutachten bezahlen.
Ich brauche einen Gutachter nach einem Verkehrsunfall, aber mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig. Wie kann ich trotzdem eine Unfallgutachten/Schadensgutachten durchführen lassen?
Der Sachverständige kann in solchen Fällen auch zum Fahrzeug kommen und es vor Ort begutachten.
Wie schnell nach einem Unfall muss ein Unfallgutachten ausgestellt werden?
Einen Schadensersatzanspruch verjährt erst nach 3 Jahren. Dennoch ist es ratsam den Schaden sofort nach bekannt werden, begutachten zu lassen.
Zu welcher Uhrzeit ist ein Unfallgutachten möglich?
Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr sind wir für euch erreichbar. Bei dringenden Fällen auch am Wochenende.
Welche Fahrzeuge kann ich von Ihnen im Falle eines Schadens oder Verkehrsunfalls begutachten lassen?
PKW, Krad, LKW, Bus, Anhänger, Fahrrad, E-Bike, Kleinkrafträder (Moped), Sattelauflieger, Wohnanhänger und Wohnmobile, Transporter, Sonderfahrzeuge (oder auch Boote).
Brauche ich im Haftpflichtschadenfall an meinem Fahrzeug einen Rechtsanwalt?
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es fast immer sinnvoll ist, sich neben dem Gutachter auch gleich von Anfang an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu nehmen. Dazu ist keine Rechtsschutzversicherung nötig. Die Rechtsanwaltskosten sind von der schadenregulierenden Versicherung ebenso zu tragen wie die Kosten für die Gutachtenerstellung.