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Verlassen Sie sich nach einem Schaden auf das Expertenwissen unserer Kfz-Sachverständigen. Mit Sachverstand, Neutralität und jahrelanger Erfahrung helfen wir auch Ihnen bei der Regulierung Ihres Schadens.
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Hinweis
Wussten Sie schon, dass Sie bei einem Unfallschaden, bei dem Sie der Geschädigte sind, in der Wahl des Kfz-Gutachters frei sind?
Sie müssen also nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen.
Sind Sie der Geschädigte, ist unsere Dienstleistung in der Regel kostenfrei und wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
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Die häufigsten Fragen
FAQ zu Kfz-Unfallgutachten
1. Ich hatte einen Verkehrsunfall und mein Fahrzeug ist beschädigt. Was muss ich tun?
Beim Eigenverschulden oder anderen Kaskoschäden sollte man ggf. die eigene Kfz-Versicherung kontaktieren. Beim Fremdverschulden handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall hat man das Recht, sich selbst einen Kfz-Gutachter/-Sachverständigen zu suchen, den die schadenregulierende Versicherung bezahlen muss. Dieser Sachverständige dokumentiert in einem Gutachten den Schaden, welcher ja oft über die bloßen Reparaturkosten hinausgeht. Es ist in solchen Fällen immer sinnvoll, das Fahrzeug bei uns vorzuführen. Dann kann der Sachverständige im Vorfeld entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Gutachtenerstellung, deren Kosten die Haftpflichtversicherung des schadenenverursachenden Fahrzeugs tragen muss, erfüllt sind. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es fast immer sinnvoll ist, sich neben dem Gutachter auch gleich von Anfang an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu nehmen. Dazu ist keine Rechtsschutzversicherung nötig. Die Rechtsanwaltskosten sind von der schadenregulierenden Versicherung ebenso zu tragen wie die Kosten für die Gutachtenerstellung.
2. Wann brauche ich ein Gutachten nach einem Verkehrsunfall?
Bei Fremdverschulden handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall hat man das Recht, sich selbst einen Kfz-Gutachter/-Sachverständigen zu suchen, den die schadenregulierende Versicherung bezahlen muss. Dieser Sachverständige dokumentiert in einem Gutachten den Schaden, welcher ja oft über die bloßen Reparaturkosten hinausgeht. Es ist in solchen Fällen immer sinnvoll, das Fahrzeug bei uns vorzuführen. Dann kann der Sachverständige im Vorfeld entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Gutachtenerstellung, deren Kosten die Haftpflichtversicherung des schadenenverursachenden Fahrzeugs tragen muss, erfüllt sind.
3. Übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Unfallgutachten? Was sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme des Unfallgutachtens durch die Versicherung?
Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden und liegen die Kosten für den Ausgleich des entstandenen Schadens über der Bagatellschadengrenze, so muss die schadenregulierende Versicherung das Gutachten bezahlen.
4. Ich brauche einen Gutachter nach einem Verkehrsunfall, aber mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig. Wie kann ich trotzdem eine Unfallgutachten/Schadensgutachten durchführen lassen?
Der Sachverständige kann in solchen Fällen auch zum Fahrzeug kommen und es vor Ort begutachten.
5. Wie schnell nach einem Unfall muss ein Unfallgutachten ausgestellt werden?
Einen Schadensersatzanspruch verjährt erst nach 3 Jahren. Dennoch ist es ratsam den Schaden sofort nach bekannt werden, begutachten zu lassen.
6. Zu welcher Uhrzeit ist ein Unfallgutachten möglich?
Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr sind wir für euch erreichbar. Bei dringenden Fällen auch am Wochenende.
7. Welche Fahrzeuge kann ich von Ihnen im Falle eines Schadens oder Verkehrsunfalls begutachten lassen?
PKW, Krad, LKW, Bus, Anhänger, Fahrrad, E-Bike, Kleinkrafträder (Moped), Sattelauflieger, Wohnanhänger und Wohnmobile, Transporter, Sonderfahrzeuge (oder auch Boote).
8. Brauche ich im Haftpflichtschadenfall an meinem Fahrzeug einen Rechtsanwalt?
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es fast immer sinnvoll ist, sich neben dem Gutachter auch gleich von Anfang an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu nehmen. Dazu ist keine Rechtsschutzversicherung nötig. Die Rechtsanwaltskosten sind von der schadenregulierenden Versicherung ebenso zu tragen wie die Kosten für die Gutachtenerstellung.
9. Wie kann ich an einem Skiba Partnerstandort einen Termin vereinbaren?
Sie können direkt über den Partner einen Termin vereinbaren.
10. Welchen Vorteil hat ein Partnerstützpunkt für mich als Kunden?
Ein Partnerstützpunkt befindet sich direkt in ihrer Nähe.
11. Was wird bei der Besichtigung für das Schadengutachten benötigt?
Wir benötigen in jedem Fall Angaben vom Unfallverursacher. Wenn Ihnen diese nicht im Detail vorliegen, bräuchten wir immerhin das Kennzeichen vom Unfallverursacher.
12. Warum ist Skiba für Kfz-Unfallgutachten für mich der richtige Ansprechpartner?
Unsere Kfz-Sachverständigen sind seit vielen Jahren als Experten für Unfallschäden im Einsatz. Unsere Erfahrung und die hohe Kundenzufriedenheit zeichnen uns aus.
13. Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
14. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
15. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 1000 Euro (Bagatellschadengrenze) kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man die Bagatellschadengrenze unterschreiten kann. z.B. bei einem Totalschaden.
16. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
17. Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt – wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen, qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über die Geschäftsstelle des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachverständigen vor Ort können überdies Unfallpässe angefordert werden, mit wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall.
Zentralruf des BVSK: 030/25 37 85-0
18. Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei einem Kaskoschaden (selbst verschuldet)?
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z.B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
19. Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
20. Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten?
Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von ca. 2.500,00 je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen ca. 400,00 und ca. 500,00. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto/ Telefon und Fotokosten werden gesondert berechnet.
21. Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?
Das Wichtigste nach einem Unfall ist „Ruhe zu bewahren“. Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.
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