Änderungsabnahmen

Ihr Ansprechpartner für Tuning­­­­umbauten und Änderungsabnahmen

Die Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO ist ein wichtiger Bestandteil die Betriebserlaubnis ihres Fahrzeugs nach einem Umbau aufrecht zu erhalten.

Wenn Sie also ihr Fahrzeug modifizieren möchten, egal ob PKW, Motorrad oder sogar LKW, dann helfen unsere Kfz-Prüfingenieure vom TÜV SÜD euch dabei das Fahrzeug unter den geltenden Vorschriften wieder für den Verkehr freizugeben. Als Grundlage für eine erfolgreiche Änderungsabnahme dient i.d.R. eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein Teilegutachten. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass euer Fahrzeug im Verwendungsbereich des jeweiligen Gutachtens beschrieben ist und sämtliche Auflagen und Hinweise eingehalten werden. Bei der Untersuchung schaut der TÜV SÜD-Prüfingenieur nun, ob das modifizierte Fahrzeug im Zusammenhang mit den Änderungen noch den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dabei muss natürlich auch Funktionalität des Fahrzeugs sowie die Verkehrssicherheit gegeben bleiben.

Wichtig: Nach dem Umbau besteht grundsätzlich die Gefahr, dass die Betriebserlaubnis eures Fahrzeugs erloschen ist. Begebt euch daher am besten umgehend zur nächsten TÜV Süd Kfz-Prüfstelle um euch die Umbauten eintragen zu lassen. Erst nach einer erfolgreichen Änderungsabnahme seid ihr wieder sicher im Straßenverkehr unterwegs.

Nach einer erfolgreichen Abnahme wird nun das positive Gutachten zur Änderungsabnahme erstellt. Unter Umständen hat hierbei eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich zu erfolgen. Fragt am besten beim Prüfer nach! Sind die Umbauten am Fahrzeug etwas umfangreicher geworden?
Dann ist eventuell eine Einzelabnahme erforderlich. Mehr dazu findet ihr hier.

Änderungs- und Tuningabnahmen
  • Pflicht bei vielen An- und Umbauten am Fahrzeug
  • Bei fehlenden Eintragungen droht die Untersagung zur Teilnahme am Straßenverkehr
  • Im Ernstfall besteht bei fehlenden Eintragungen kein Versicherungsschutz mehr
  • Termin einfach online buchen
  • Mehr als 30 Jahre Erfahrung im Bereich der Änderungsabnahmen
  • Wir beraten Sie auch gerne vor Ihrem Tuning-Projekt
Gut beraten

Unsere Kundenstimmen

Ich meldete mich zur Erstellung eines Gutachtens zu einem Kfz-Schadens. Innerhalb von wenigen Minuten hatte ich einen Termin am nächsten Tag - Super. Der Empfang ist sehr freundlich. Herzlichen Dank an Herrn Kiekebusch für die kompetente Beratung, ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt.
Sebastian Schaaf
Sebastian Schaaf
2022-12-23
Top 👍 - unkomplizierte und schnelle Hilfe von sehr freundlichen und kompetenten Mitarbeiter/n! Bin absolut zufrieden! :)
Leona Gilke
Leona Gilke
2022-12-17
Freundlicher Empfang und schnelle Bearbeitung.
Lars Wunderlich
Lars Wunderlich
2022-11-10
Alles super! Es wurde telefonisch ein Termin am gleichen Tag vereinbart. Die Begutachtung war professionell und zügig. Fragen wurden ebenfalls gerne beantwortet. Vielen Dank für die zügige Bearbeitung!
Kimberley Arndt
Kimberley Arndt
2022-11-01
Sehr freundliches und hilfsbereites Team! Unkomplizierte Terminvergabe online, ich konnte in Ruhe einen passenden Termin finden. Man kann dabei sein und auch Fragen stellen, die mir sehr gut und verständlich beantwortet wurden. Luftdruck und Ölstand haben sie mir auch gleich überprüft. Perfekt!!
Andrea Grantz
Andrea Grantz
2022-10-27
Änderungsabnahmen

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Gut zu wissen

FAQ zu Änderungsabnahmen

Was ist eine Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungsänderungen?
Die TÜV-Prüfingenieure begutachten die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und nehmen auch die „Eintragungen“ vor.

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben:
kein Problem! Die TÜV-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen,
Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Zudem kann die TÜV im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.
Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

Untersuchungen nach § 5 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)

Sie haben ein Mängelbericht von der Polizei oder dem Straßenverkehrsamt bekommen? Unsere Prüfingenieure können daraufhin Ihr Fahrzeug auf Mängelfreiheit/Vorschriftsmäßigkeit überprüfen, damit Sie möglichst schnell wieder problemlos am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Untersuchungen nach § 13 FZV

Sie wollen die Fahrzeugpapiere richtig beschreiben lassen? Über § 13 FZV ist dies möglich, wenn keine technische Änderung durchgeführt wurde. Fragen Sie nach, wir helfen Ihnen weiter!

Abnahmen nach § 41, § 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft

Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung nach BOKraft. Hier hilft der TÜV-Prüfingenieur gerne.

Tempo 100 Untersuchungen

Kraftfahrzeuge mit einem maximalen zGG von 3,5 t mit Anhänger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren.
Sind die notwendigen Voraussetzungen zur 9. Ausnahmeverordnung zur StVO am Anhänger erfüllt, stellen unsere Prüfingenieure eine Bescheinigung aus, mit der Sie dann auf dem Straßenverkehrsamt die Tempo 100-Zulassung für Ihren Anhänger beantragen können.
Zusätzlich wird ein Merkblatt ausgehändigt. Die hierin aufgelisteten Mindestanforderungen an das Zugfahrzeug sind in der Verantwortung des Fahrzeughalters bzw. -nutzers einzuhalten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Einzelabnahme und einem Vollgutachten?

Eine Einzelabnahme beinhaltet die Begutachtung von Anbauteilen an einem bereits genehmigten Fahrzeug. Ein Vollgutachten beinhaltet in der Regel die gesamtheitliche Betrachtung eines Fahrzeuges sowie die Einstufung des Fahrzeugtyps.

Was sind Änderungsabnahmen?

Änderungsabnahmen verhindern das Erlöschen der Betriebserlaubnis von Fahrzeugen, wenn Änderungen, wie Veränderung am Fahrwerk (Tieferlegung) vorgenommen wurden.

Wann benötige ich eine Änderungsabnahme?

Bei Ein- oder Anbau von Teilen, wenn für diese Teile keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorliegt.

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