Sicherheit | Unfall

Beim Kfz-Unfallschaden gut beraten

Wurde ein Fahrzeug bei einem Unfall unverschuldet beschädigt, hat der Halter Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug wieder vollständig instandgesetzt wird. Zur Schadenbeurteilung können Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Da es sich nach der Reparatur um ein Unfallfahrzeug handelt, wird ein potenzieller Kaufinteressent nicht bereit sein, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein nicht verunfalltes Fahrzeug bezahlen würde.

Deshalb erkennt die Rechtsprechung diese unfallbedingte (merkantile) Wertminderung als Schadensposition an. Die Ermittlungen zur merkantilen Wertminderung führt ein Kfz-Sachverständiger durch.

Bei einem Unfallschaden kontaktieren Sie uns unter: 0331 730 830 oder kommen Sie gerne vor Ort vorbei.

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