Arbeitsschutz
Jetzt gesetzliche Grundbetreuung erfüllen
Gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung sichern
Die gesetzliche Grundbetreuung im Arbeitsschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in Deutschland. Sie stellt sicher, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schützen.
Mit unserer Betreuung erfüllen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung im Arbeitsschutz für Unternehmen und sorgen für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Dank unserer kompetenten Beratung und unserem digitalen Arbeitsschutzordner haben Sie stets den Überblick über alle wichtigen Dokumente und Informationen. So sparen Sie Zeit und Aufwand und erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz.
Schulungspflicht im Arbeitsschutz: Was müssen Unternehmen beachten?
In Deutschland sind alle Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Arbeitsschutz zu schulen. Dies gilt unabhängig von der Größe oder Branche des Unternehmens. Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches den Schutz der Beschäftigten vor Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Förderung ihrer Gesundheit und Sicherheit zum Ziel hat.
Umfang der Schulungen:
Der Umfang der erforderlichen Schulungen richtet sich nach den spezifischen Risiken und Gefährdungen, die im jeweiligen Betrieb vorhanden sind. Grundsätzlich müssen jedoch alle Mitarbeiter zu folgenden Themen geschult werden:
- Grundsätze des Arbeitsschutzes
- Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen am Arbeitsplatz
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Risikominimierung
- Sichere Arbeitsverfahren
- Anwendung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
- Verhalten im Brandfall und bei anderen Notfällen
Unser Betreuungspaket deckt diesen Umfang ab und wahrt damit ihre gesetzliche Pflicht zur gesetzlichen Grundbetreuung im Arbeitsschutz.
Folgende Leistungen umfasst unsere Arbeitsschutz Betreuung
- Gesetzlich vorgeschriebene Betreuung im Arbeitsschutz mit bis zu vier resp. zehn Betreuungsstunden pro Jahr
- Erstbegehung durch eine qualifizierte Fachkraft und danach Begehungen gem. DGUV V2 Anlage 1
- Firmeneigener, digitaler Online-Arbeitsschutzorder für Ihre Dokumentation
- Drei interaktive Online-Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter/innen pro Jahr
- Ein stets aktuelles Arbeitsschutz Online-Rechtskataster
- Zugang zu medizinischen Untersuchungen und Vorsorgen eines Arbeitsmediziners
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